Regelmäßig werden vom Bundespräsident Ehrungen für bürgerschaftliches Engagement vorgenommen. In aller Regel werden diese Auszeichnungen über die Landesschiene im Auftrag des Bundespräsidenten übergeben.
Manche Auszeichnungen werden aber auch vom Bundespräsident persönlich übergeben, beispielsweise nach zentralen Ereignissen (wie nach olympischen Spielen) oder im Rahmen der Tags des Ehrenamts im Amtssitz des Bundespräsidenten.
Jeder kann einen Antrag für eine zu ehrende Person stellen. Die Hürden dazu sind nicht allzu hoch. Auf der Seite des Bundespräsidialamts kann ein „Formular“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden. (Ordensanregung)
Das Formular ist formlos zu richten an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
die das weitere Verfahren begleitet und den Antrag an den Bundespräsident nach Berlin weiterleitet.
Es kann aber auch direkt geschickt werden an
Bundespräsidialamt
– Ordenskanzlei –
11010 Berlin
Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren mit Prüfung der Angaben, dem Feedback der Referenzen und der Entscheidung in der Ordenskanzlei in Berlin einige Monate – aber diese Zeit ist es wert, wenn es um die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements geht.
Die Medaillen werden in 8 Stufen verliehen. Hier die ersten vier:
• Verdienstmedaille
• Verdienstkreuz am Bande
• Verdienstkreuz 1.Klasse
• Großes Verdienstkreuz
Alles über die Orden des Bundes ist in dieser Broschüre zusammengefasst, woraus auch die obige Abbildung entnommen wurde.